
Das Schadensregister für die Ukraine öffnet die Antragstellung für juristische Personen und den Staat Ukraine
5. Mai 2026
Am 29. April 2026 hat das Schadensregister für die Ukraine (RD4U) offiziell die ersten Antragskategorien eröffnet, die juristischen Personen und dem Staat Ukraine zur Verfügung stehen.
1. Hintergrund
RD4U ist eine internationale Organisation, die unter der Schirmherrschaft des Europarats gegründet wurde und ihren Sitz in Den Haag hat. Das Register wurde geschaffen, um Beweise und Anträge im Zusammenhang mit Schäden zu erfassen, die durch die bewaffnete Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden. Bisher betrafen die offenen RD4U-Kategorien überwiegend natürliche Personen: Vertreibung, Körperverletzung, den Tod von Familienangehörigen sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Wohnimmobilien.
Die neu eröffneten Kategorien B1.1, B1.2, C1.1, C1.2 und C3.1 ermöglichen es Unternehmen, staatlichen Behörden und Organen der kommunalen Selbstverwaltung, Schäden an der Infrastruktur und den Verlust von Vermögenswerten für eine künftige Entschädigung zu erfassen. Erstmals kann RD4U systemische wirtschaftliche Schäden erfassen: die Zerstörung von Infrastruktur, den Verlust von Produktionskapazitäten und Vermögenswerten, die Unterbrechung von Lieferketten und Schäden für ganze Wirtschaftssektoren.
2. Neue Antragskategorien
Die Kategorien B1.1 und B1.2 umfassen die Beschädigung oder Zerstörung kritischer Infrastruktur (B1.1) und nicht kritischer Infrastruktur (B1.2).
Entschädigung kann verlangt werden für den Wert des beschädigten oder zerstörten Eigentums sowie die Kosten seiner Reparatur oder Wiederherstellung, einschließlich künftiger Kosten. Anträge können stellen: der Staat Ukraine, staatliche Behörden, staatliche Einrichtungen, Organe der kommunalen Selbstverwaltung, Gebietsgemeinden, Kommunen usw.
Die Kategorien C1.1 und C1.2 umfassen die Beschädigung oder Zerstörung kritischer Infrastruktur (C1.1) und nicht kritischer Infrastruktur (C1.2).
Entschädigung kann verlangt werden für den Wert des beschädigten oder zerstörten Eigentums sowie die Kosten seiner Reparatur oder Wiederherstellung, einschließlich künftiger Kosten. Anträge kann jede juristische Person stellen, unabhängig von ihrer Rechtsform und Eigentumsform.
Die Kategorie C3.1 umfasst die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Vermögenswerten sowie die damit verbundenen Verluste und Kosten — die umfassendste Kategorie für juristische Personen, die dazu bestimmt ist, weiter gefasste wirtschaftliche Schäden über physische Infrastrukturschäden hinaus zu erfassen.
Entschädigung kann verlangt werden für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Vermögenswerten, den Verlust von Gewinnen aus solchen Vermögenswerten, den vollständigen Verlust des Geschäftsbetriebs und andere direkte Kosten im Zusammenhang mit solchen Verlusten. Einen Antrag kann jede juristische Person stellen, unabhängig von ihrer Rechtsform und Eigentumsform.
Anträge bezüglich des Eigentums natürlicher Personen werden im Rahmen der Kategorie A gestellt (separat eröffnet).
3. Verfahren zur Antragstellung
Anträge werden elektronisch über das Web-Portal Diia (diia.gov.ua) gestellt. Für juristische Personen sieht der Prozess wie folgt aus:
Den Antrag im Namen einer juristischen Person stellt deren Leiter (zum Beispiel der Direktor). Der Leiter kann einen Vertreter benennen, indem er ihm über Diia digitale Befugnisse erteilt; danach kann der Vertreter Anträge im Namen der juristischen Person stellen. Zulässige Anträge werden in RD4U erfasst und an die künftige Entschädigungskommission weitergeleitet. Die Entschädigungskommission bestimmt die Höhe der Entschädigung auf Grundlage der in RD4U erfassten Daten.
